WEBMARKETIERE Logo

Aktuelles aus dem Fußballverein SSV Jeddeloh II

Punktabzug für unseren SSV

Der Gnadengesuch von uns und dem TSV Havelse wurde zu unserem Bedauern abgelehnt. Damit ist nun Gewissheit, dass beiden Vereinen drei Punkte abgezogen werden. Nachvollziehen können wir die Entscheidung nach intensiven Gesprächen mit dem Verbandssportgericht und dem Verband nicht. 

Unser Geschäftsführer Gerhard Meyer ist nach dem Austausch und dem Verfahren vor dem Verbandssportgericht überrascht. "Das Urteil haben wir so nicht erwartet und es ist auch nicht nachvollziehbar. Natürlich liegt der Fehler bei uns, doch die Verhältnismäßigkeit und die bisherige Kommunikation sind komplett anders, als das Urteil.", sagt Gerhard Meyer. 

Der Wortlaut des NFV:

Der von der NFV-Kommission Prävention & Sicherheit/Zulassung gegen die Vereine TSV Havelse und SSV Jeddeloh verhängte Abzug von drei Punkten in der laufenden Spielzeit bleibt bestehen. Die von beiden Vereinen eingereichten Gnadengesuche wurden am Wochenende vom NFV-Präsidium abgelehnt.

Sowohl der SSV Jeddeloh als auch der TSV Havelse hatten nach der Entscheidung des NFVVerbandsgerichts am 13. Oktober 2022, die den Punktabzug aufgrund von zu spät bezahlter Verbandsabgaben bestätigte, ein Gnadengesuch beim NFV-Präsidium vorgelegt, um den Abzug doch noch abzuwenden. Diese wurden nun innerhalb der Präsidiumssitzung am vergangenen Samstag abgewiesen. Der Punktabzug bleibt in beiden Fällen bestehen und wird zeitnah vom NFV-Spielausschuss umgesetzt.

NFV-Präsident Ralph-Uwe Schaffert hierzu: "Die entsprechenden Stellen der NFVSpielordnung bedürfen dringend der Überprüfung, weil vorliegend in Folge eines wirtschaftlichen Versäumnisses in den sportlichen Wettbewerb eingegriffen wird." Eine gegebenenfalls erforderliche Neuregelung soll möglichst schon zur kommenden Spielzeit gelten.

Hintergrund: Seit dem Spieljahr 2020/2021 verzichtet der NFV auf ein wirtschaftliches Zulassungsverfahren. Auf Wunsch der Vereine und nach anschließender Initiative des NFVRegionalligaausschusses wurden gemeinsam neue Voraussetzungen zur Teilnahme an der Spielklasse erarbeitet. Diese beinhalten u.a. die Zahlung einer Verbandabgabe (für Schiedsrichterkosten, Heimspielabgabe etc.) oder die Einreichung einer Selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bis zu einem vorgegebenen Datum. Beide Vereine sind dieser Verpflichtung zu Beginn dieser Spielzeit nicht nachgekommen und wurden von der NFV-Kommission Prävention & Sicherheit/Zulassung entsprechend des Anhanges 3 zur Spielordnung mit einem Punktabzug belegt.

Quelle: NFV

#EinDorfrocktdieRegionalliga

Zurück

#EinDorfRocktDieRegionalliga Folgt uns auf Facebook und Instagram

SSV Jeddeloh II 2024. Alle Rechte vorbehalten | Umgesetzt mit viel von den WEBMARKETIEREN

Diese Webseite nutzt Cookies für Funktions- und Statistikzwecke. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutz (DSGVO) Impressum